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"Teilerfolg beim Alkohol-Aufschankverbot nach 2 Uhr" |
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„Im Kampf gegen das Alkohol-Aufschankverbot nach 2 Uhr ist uns in engster Zusammenarbeit mit dem Kammerabgeordneten Karl Zeller und Senator Manfred Pinzger ein Teilerfolg gelungen“, freut sich der Präsident des Hoteliers- und Gastwirteverbands, Walter Meister. In der Transportkommission der Abgeordnetenkammer konnte ein parteienübergreifender Beschluss erwirkt werden, wonach das Alkohol-Aufschankverbot nach 2 Uhr abgeschafft werden soll. Im Gegenzug soll für Diskotheken, Schank- und Speisebetriebe folgende Regelung eingeführt werden: Betriebe, die nach 1 Uhr noch Alkohol aufschenken, sind verpflichtet, den Kunden ein Alkoholmessgerät zur Verfügung zu stellen, sowie Schilder anzubringen, die auf die geltenden Strafen für Vergehen im Bereich des Alkoholmissbrauchs hinweisen. Den Vorschlag, dass die Betriebe eigene „Ruheräume“ zur Verfügung stellen müssen, habe man verhindern können, so Meister. „Dies hätte in vielen Betrieben bauliche Eingriffe mit entsprechend hohen Kosten zur Folge gehabt“. Auch das Kriterium „Unterhaltung“ sei aus dem Text verschwunden. „Dieses entscheidet derzeit nämlich darüber, wer die Auflagen einhalten muss. Aufgrund der Tatsache, dass ‚Unterhaltung’ heute nicht näher definiert ist, führt dies immer wieder zu Anwendungsschwierigkeiten und zu nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlungen zwischen den verschiedenen Betriebsarten“, erklärt der HGV-Präsident. Freitag, 18. Januar 2008 |
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Nachtlokale dürfen nach 2 Uhr keinen Alkohol verkaufen |
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Nachtlokale dürfen künftig an Wochenenden nach 2 Uhr nachts keinen Alkohol mehr verkaufen. Diese Maßnahme ist in einem Dekret enthalten, das vom Parlament verabschiedet worden ist und kommendes Wochenende in Kraft tritt. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit einer Sperre des Lokals rechnen, die sieben bis 30 Tage dauern kann. Das Dekret sieht außerdem vor, dass sich Kunden beim Verlassen eines Nachtlokals freiwillig einem Alkoholtest unterziehen. Die Maßnahme löste heftigen Protest unter den Besitzern der Lokale aus. Das Verbot, an Wochenenden nach 2.00 Uhr nachts Alkohol zu verkaufen, ist Teil einer umfangreichen Pakets zur Hebung der Verkehrssicherheit. Eingeführt werden damit auch strenge Strafen für alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Lenker. In diesen Fällen sollen in Italien erstmals Haftstrafen eingeführt werden. Sechs Monate Gefängnis drohen dann einem Fahrer, wenn er betrunken oder im Drogenrausch ein Auto lenkt. Die Geldstrafen werden auf bis zu 12.000 Euro erhöht. „Drogen und Alkohol sind für mindestens 30 Prozent der Unfälle in unserem Land verantwortlich“, sagte Verkehrsminister Alessandro Bianchi. „Unfälle kosten jährlich 30 Milliarden Euro, was 2,5 Prozent des italienischen Bruttoinlandsprodukts entspricht. Die Verletzten muss man noch hinzuzählen“, sagte der Verkehrsminister. Italien hinke hinter dem europäischen Durchschnitt hinterher, was Sicherheit auf den Straßen betreffe. Das Ziel, die Zahl tödlicher Unfälle bis 2010 zu halbieren, liege noch in weiter Ferne. Montag, 1. Oktober 2007 |
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